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Schulbus

Wir können einem Großteil unserer Schülerinnen und Schüler eine nachmittägliche Beförderung mit dem Schulbus anbieten. Es gibt mehrere Busrouten, die in jedem Schuljahr je nach Einzugsgebiet der Kinder bestmöglich neu zusammengestellt werden.

Auf Grund der jährlichen Neuverteilung der Schulbusrouten besteht kein Anspruch der Eltern auf das Zustandekommen der letztjährigen Routen.
Zur Deckung der Kosten wird von den Eltern der Buskinder ein nach Entfernung gestaffelter Beitrag zur Finanzierung des Schulbusbetriebes erhoben.

Bei staatlich genehmigten Schulen besteht – im Gegensatz zu öffentlich rechtlichen bzw. staatlich anerkannten Schulen –   für die Schülerinnen und Schüler kein Anspruch auf Wegekostenfreiheit. Es kann daher keine Fahrtkostenerstattung für S-Bahn-Fahrkarten bzw. Kilometergeld für Autofahrten seitens der Schule erfolgen.